Grundlage ist das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz BGBl. 100/1993 i. d. F. BGBl. I Nr. 165/2005, das im Wesentlichen folgende Themenkreise behandelt:
- Gleichbehandlung von Männern und Frauen
bei der Begründung des Dienstverhältnisses, der Festsetzung des Entgelts, der Gewährung freiwilliger Sozialleistungen (z.B. Essenszuschüsse), den Maßnahmen der Weiterbildung, dem beruflichen Aufstieg, den Arbeitsbedingungen, etc. Zusätzlich werden die Bereiche „Belästigung“ sowie „sexuelle Belästigung“ behandelt.
- Frauenförderung
In allen Bereichen, in denen der Frauenanteil in der betreffenden Funktions-, Bewertungs-, Gehalts- oder Verwendungsgruppe unter 40% liegt.
- Antidiskriminierung
= „Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung“
Der Dienstgeber bedient sich zur Umsetzung des Gleichbehandlungsgesetzes der Kontaktfrauen und Gleichbehandlungsbeauftragten.
Zum Aufgabenbereich der Gleichbehandlungsbeauftragten gehört zusätzlich zu diesen beiden Themenkreisen auch noch der Bereich Antidiskriminierung, sie ist daher Ansprechpartnerin sowohl für Frauen als auch für Männer.
Die Kontaktfrauen befassen sich mit der Gleichbehandlung von Männern und Frauen und der Frauenförderung und sind somit in erster Linie Ansprechpartnerinnen für alle Kolleginnen.
Gleichbehandlungsbeauftragte:
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