Preise für Kalibrierung von Fließgeschwindigkeitsmessgeräten

Leider steht uns seit März 2023 die Kalibrieranlage nicht mehr zur Verfügung!

Über die weitere Entwicklung werden wir Sie hier informieren.

 

Wir kalibrieren als akkreditierte  Konformitätsbewertungsstelle!

Die hydrometrische Prüfung ist seit 11.05.2000 durchgehend als Kalibrierstelle mit der Identifikationsnummer 0607 von der Akkreditierung Austria gemäß ÖVE/ÖNORM EN ISO/IEC 17025 akkreditiert.

  • Kalibrieren von hydrometrischen Flügeln
  • Kalibrieren von Wassergeschwindigkeitsmessgeräten wie zum Beispiel magnetisch-induktive Messgeräte oder akustische Messgeräte (Ultraschall)
  • Bereitstellung einer Referenzgeschwindigkeit für verschiedene Anwendungen (zum Beispiel Test von Schiffen, Windmesser und so weiter)

Preise für Kalibrierung von Fließgeschwindigkeitsmessgeräten

Die Kalibrierung kann im Geschwindigkeitsbereich 0,02 - 3,4 m/s durchgeführt werden. Wir bieten folgende Standardkalibrierungen an:

- Kalibrierung für Messflügel, die für Geschwindigkeiten bis maximal 2,2 m/s eingesetzt werden
Bezeichnung lt. Tarif Bundesamt für Wasserwirtschaft: „07100 Kalibrierung (Fließgeschwindigkeit)“

- Kalibrierung für Messflügel, die für Geschwindigkeiten über 2,2 m/s eingesetzt werden (Kalibrierung erfolgt bis 3,4 m/s)
Bezeichnung laut Tarif Bundesamt für Wasserwirtschaft: „07101 Kalibrierung (Fließgeschwindigkeit)“

Die Übersicht aller Schaufeln befindet sich weiter unten unter "Download".

Etwaige Wünsche, die von den Standardkalibrierungen abweichen, können berücksichtigt werden. Bitte nachfragen!

- Kalibrierungen für Fließgeschwindigkeitsmessgeräte mit anderem Messprinzip (zum Beispiel magnetisch induktive Messgeräte) werden nach Stunden verrechnet:

Akademikerin und Akademiker je Stunde € (Preis laut aktuellem Tarif)

Technikerin und Techniker je Stunde € (Preis laut aktuellem Tarif)

Fachkraft je Stunde € (Preis laut aktuellem Tarif)

Die Kosten für die Kalibrierung beruhen auf dem aktuellen Tarif des Bundesamtes für Wasserwirtschaft.

Anfallende Versandkosten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Bei erhöhtem Reinigungsaufwand verrechnen wir einen Zuschlag von EURO 13,00. Für das Bundesamt besteht gemäß § 2 (3) UStG 1994 keine Umsatzsteuerpflicht.

Weitere Informationen zur Kalibrierung sind in der Projektbeschreibung "Kalibrierung hydrometrischer Geschwindigkeitsgeräte" zu finden.

Kontakt

DI Silke Kainz Abteilungsleiterin hydrometrische Prüfung; Stellvertretende Abteilungsleiterin Wasserbau
Am Brigittenauer Sporn 3
1200 Wien
ÖSTERREICH