Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Regionen und Tourismus (BMLRT) ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) in der gültigen Fassung zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 02.12.2016, Seite 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.baw.at/.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

  • Nicht alle Bilder haben einen sinnvollen Alternativtext (WCAG Kriterium 1.1.1 Nicht-Text-Inhalt).
  • Die Videos haben keine Untertitel und keine Textalternativen (WCAG Kriterium 1.2.2 Untertitel (aufgezeichnet) und WCAG Kriterium 1.2.3 Audiodeskription oder Medienalternative (aufgezeichnet)).
  • Bei manchen Texten und Bedienelementen wird der Mindestkontrast nicht erreicht (WCAG Kriterium 1.4.3 Kontrast (Minimum)).
  • Publikationen in englischer Sprache haben keine entsprechende Sprachauszeichnung (WCAG Kriterium 3.1.2 Sprache von Teilen).
  • Die mobile Suche hat keinen sichtbaren Such-Submit-Button. Wird die Suche ohne Eingabe gestartet, fehlt die Anmerkung, dass keine Ergebnisse vorliegen (WCAG Kriterium 1.3.1 Info und Beziehungen und WCAG Kriterium 3.3.1 Fehlererkennung).
  • Die Bildergalerien verwenden fehlerhaftes ARIA Markup. Der Button „Zum Suchfeld“ und die Download Schalter vermitteln ihren Zustand nicht per Screenreader (WCAG Kriterium 4.1.2 Name, Rolle, Wert).
  • Einige Formulare haben keinen Button, mit dem die Eingabe abgesendet werden kann.

b) Unverhältnismäßige Belastung

  • Die Videos auf der Website sind Zusatzcontent, zu den auf der Website bereits als Text vorhandenen Informationen. Eine Audiodeskription ist in YouTube nicht einfach möglich und wird als nicht notwendig erachtet, da keine wesentlichen neuen Informationen vermittelt werden.

    Wir sind daher der Ansicht, dass eine Behebung eine unverhältnismäßige Belastung im Sinne der Barrierefreiheitsbestimmungen darstellen würde.
     

c) Diese Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

  • Auf der Website sind Dokumente (Büroanwendungsformate wie PDF- und Office-Dokumente) zum Download vorhanden, welche vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden und fallen daher nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften.
  • Die auf der Plattform zur Verfügung gestellten Videos sind auf Youtube.com gehostet und veröffentlicht. Videos die vor dem 23. September 2020 veröffentlicht wurden, fallen nicht in den Anwendungsbereich.
  • Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des BMLRT liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.


Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 27. Mai 2022 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines externen Accessibility Audit nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA im Mai 2022.

Überprüft wurden:

Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E-Mail mitzuteilen.

Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an direktion@baw.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere auf der Website www.baw.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Webseite oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesamt für Wasserwirtschaft
Scharfling 18
5310 Mondsee

E-Mail: direktion@baw.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt Ihre Anliegen über das Kontaktformular der Beschwerdestelle auf elektronischem Weg entgegen.

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren