Amtssignatur

Veröffentlichung der Bildmarke gemäß Paragraph 19 Absatz 3 E-Government-Gesetz (E-GovG)

Das Bundesamt für Wasserwirtschaft (BAW) verwendet die bei dem Artikel als Bild hochgeladene Bildmarke bei amtssignierten Dokumenten.

Prüfung der elektronischen Amtssignatur

  1. Die Amtssignatur kann unter Signatur überprüft werden.
  2. Eine aktuelle Version des Programmes „Adobe Reader“ zeigt beim Werkzeug „Unterschriften“ die Echtheit des Dokumentes.

Verifizierung des Papier-Ausdrucks eines amtssignierten Dokuments

Empfängerinnen und Empfänger von Ausdrucken von amtssignierten Schriftstücken haben folgende Möglichkeiten für eine Echtheitsprüfung:

  1. Übermittlung der Erledigung per Post oder persönliche Abgabe in der Eingangsstelle des Bundesamtes für Wasserwirtschaft.
  2. Zusendung der eingescannten Erledigung als E-Mail an die Mailadresse der Sachbearbeiterin / des Sachbearbeiters, die dem Briefkopf entnommen werden kann.

Der Sachbearbeitende prüft, ob es sich bei dem übermittelten Dokument um die angegebene Erledigung handelt und beantwortet die Anfrage im Fall der positiven Prüfung mit: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument stammt von der angegebenen Behörde und ist inhaltlich unverändert." mit schriftlicher Erledigung.

Im Falle einer negativen Prüfung ist folgende Antwort vorgesehen: "Das von Ihnen vorgelegte Dokument konnte von der angegebenen Behörde nicht verifiziert werden."