EU-Wasserrahmenrichtlinie
Die Wasserrahmenlinie der Europäischen Union fordert, dass die Gewässer der Mitgliedsstaaten einen guten ökologischen Zustand erreichen. Fische sind dafür der maßgebliche Indikator. Die Umsetzung in Österreich umfasst die Beprobung und Bewertung der Gewässer sowie die Überprüfung von gesetzten Maßnahmen. Am Institut wurde ein Bewertungsschema entwickelt und eine zentrale Fischdatenbank aufgebaut.
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Grundlagen
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Leitbilder
Um den fischökologischen Zustand der Fließgewässer bewerten zu können, werden diese bestimmten Typen zugeordnet. In einem Wildbach im Gebirge lebt eine andere Artengemeinschaft als in einem Niederungsbach im Burgenland. Grundlage des sogenannten typspezifischen Ansatzes ist die Erstellung von Referenzartengemeinschaften, die als Leitbild bezeichnet werden.
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Interkalibrierung
Hier wird eine europaweite Abstimmung der nationalen Bewertungsmethoden erläutert.
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Gremien
Arbeit in fachlichen Expertengruppen.
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Kurse im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie
Fachspezifische Kurse im Zusammenhang mit dem Leitfaden zur Erhebung der Biologischen Qualitätselemente, Teil 1A Fische.
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Qualitätssicherung
Sicherstellung der in der europäischen Wasserrahmenrichtlinie festgelegten Qualitätsanforderungen.
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Methodenentwicklung
Die qualitative und quantitative Methode der Elektrobefischung erlaubt eine statistisch abgesicherte Bestandsberechnung. Neben dieser gibt es zusätzliche Methoden, welche in großen Flüssen angewendet werden. Die Abteilung Gewässerökologie ist bestrebt die Schätzgüte der Fischbestandserhebungen zu verbessern. Zu diesem Zweck wird auch ein bildgebendes Echolot eingesetzt, das DIDSON.
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Fisch Index Austria
Die EU-WRRL fordert eine typspezifische Bewertung der Fischbestände nach fünf Klassen. Um dies zu erfüllen, wurde von der Abteilung Gewässerökologie ein Bewertungsschema des fischökologischen Zustands entwickelt. Dieser Fisch Index Austria ist per Verordnung als nationales Bewertungsschema für Österreich festgeschrieben, ausgenommen ist die Bewertung erheblich veränderter Wasserkörper.
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